Impressum/AGBs

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

RN-Service & Facilitymanagement UG

Hauptstraße 55

63853 Mömlingen

Vertreten durch:

Geschäftsführer: Robert Narozni

Umsatzsteuer-ID:

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz: DE329293385

Registereintrag:

Eingetragen im Handelsregister. Registergericht: Aschaffenburg Registernummer: HRB15524

Quellenangaben für die verwendeten Bilder und Grafiken:

https://pixabay.com/de


Haftungsausschluss (Disclaimer)

Haftung für Inhalte

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Urheberrecht

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Gültig ab 28.06.2022

Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der RN-Service & Facilitymanagement UG.
Inhaltlich verantwortlich gemäß § 6 TDG: Robert Narozni – Stand: 28. Juni 2022

1.0 Seminare und Praxiskurse:
1.1. Teilnahmevoraussetzung

Die Beteiligung am Kursprogramm der RN-Service & Facilitymanagement UG ist eine sportliche Freizeitaktivität, weshalb an unseren Programmen nur teilnehmen sollte, wer gesund ist und mindestens 15 Minuten in tiefem Wasser schwimmen kann.


1.2. Vertragsschluss
a. Ein Vertrag kommt erst durch ausdrückliche Annahme des entweder „online“ (gemäß b und c) oder schriftlich oder elektronisch (per
E-Mail) unterbreiteten Angebots des Kunden durch uns (siehe nachfolgend d) zustande.
b. Die Online-Darstellung unseres Schulungsangebots auf unserer Web-Seite stellt kein bindendes Vertragsangebot dar.
c. Durch Anklicken des Buttons „PLATZHALTER“ geben Sie eine verbindliche Buchung der im Anmeldeformular genannten
Schulungskurse ab. Wir behalten uns die freie Entscheidung über die Annahme dieses Angebots vor.
d. Mit der schriftlichen (Fax oder Post) oder elektronischen (Online-)Buchung (nicht Anfrage) bietet der Kursteilnehmer der RN-Service & Facilitymanagement UG den Abschluss eines Schulungsvertrages verbindlich an. Der Kursteilnehmer ist für den Zeitraum von maximal 6
Tagen an sein Vertragsangebot gebunden. Innerhalb dieser Frist wird die RN-Service & Facilitymanagement UG den Eingang der Kursbuchung
unmittelbar auf elektronischem Wege per E-Mail bestätigen. Der Schulungsvertrag kommt mit unserer Auftragsbestätigung zustande.
Sollten Angaben zum Schulungsangebot falsch gewesen sein oder sind Mindestteilnehmerzahlen nicht erreicht, werden wir dem
Kunden ein Gegenangebot unterbreiten, über dessen Annahme er frei entscheiden kann. Nehmen wir ein Angebot des Kunden nicht
an, teilen wir ihm das mit.
e. Der Kursteilnehmer verpflichtet sich, eine Anzahlung von 25% der Kursgebühr innerhalb von 5 Tagen auf das Konto der RN-Service & Facilitymanagement UG bei der „BANKDATEN“ zu überweisen. Der Schulungsvertrag gilt spätestens als angenommen, sobald die Anzahlung gutgeschrieben wird.


1.3. Zahlungsbedingungen
a. Die Kursgebühren fallen an für die Ausbildung im jeweils gebuchten Kurs. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist – soweit nicht separat
aufgeführt – in den Gebühren enthalten.
b. Mit der Anmeldung sind 25% der Kursgebühr als Anzahlung innerhalb von 5 Tagen zu leisten. Der Restbetrag ist spätestens bei
Kursbeginn fällig.
c. Soweit der Kursteilnehmer sich einverstanden erklärt hat, dass die Kursgebühren von der RN-Service & Facilitymanagement UG im Lastschriftverfahren eingezogen werden, wird er am Fälligkeitstag für ausreichende Kontodeckung sorgen. Er haftet für die richtige Bezeichnung
der Bankverbindung.
d. Bei den Theoriekursen sind die Aufwendungen für die Bereitstellung des Unterrichtsraumes und das allgemeine Lehrmaterial (z.B.
Skriptum, Folien, etc.) in den Kursgebühren enthalten. Spezielle Fachliteratur und Seekarten sowie Zirkel und Navigationsdreiecke
können bei Kursbeginn käuflich erworben werden. Bei den Praxiskursen ist die Benutzung der Schulungsboote während des Kurses
und während der Prüfungsfahrten in den Kursgebühren enthalten.
e. Die Prüfungsgebühren sind in den Kurspreisen nicht enthalten; sie werden von den zuständigen Behörden bzw. Prüfungsausschüssen von den Kandidaten direkt erhoben.


1.4. Haftung
a. Den Teilnehmern ist bewusst, dass durch die dem sportlichen Motor- und Segelbootbetrieb eigentümlichen Risiken eine erhöhte Gefahr für Leib und Leben sowie für mitgeführtes Gepäck entstehen kann. Sie verzichten deshalb gegenüber den Mitfahrern auf
die Haftung für Fahrlässigkeit.
b. Der RN-Service & Facilitymanagement UG, dem Kursleiter und dem Segelschul-Team gegenüber verzichten sie auf Schadenersatz oder Ersatz
vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. aus rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnissen, Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung), sofern die Schule bzw. den Kursleiter nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.
c. Für Personenschäden und Zusagen aus Garantie haftet die RN-Service & Facilitymanagement UG unbegrenzt. Den Anweisungen des Kursleiters
und des Segelschul-Teams, insbesondere in Fragen der Sicherheit, ist Folge zu leisten.
d. Die Schule haftet auch für die fahrlässige Verletzung einer so wesentlichen Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist (Kardinalpflicht); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf die Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren
Schadens, höchstens jedoch auf die dreifache Kursgebühr, begrenzt. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
e. Garantien, insbesondere eine Garantie für den Ausbildungserfolg, werden von der RN-Service & Facilitymanagement UG nicht übernommen.


1.5. Rücktritt durch die RN-Service & Facilitymanagement UG
Die RN-Service & Facilitymanagement UG ist berechtigt, bis zwei Wochen vor Beginn des jeweiligen Lehrganges zurückzutreten, wenn die vorgesehene Mindestteilnehmerzahl von sechs Personen (bei Katamarankursen zwei Personen) nicht erreicht wird oder eine Störung
des Geschäftsbetriebs die Kursdurchführung unzumutbar erscheinen lässt. In diesen Fällen erhält der Teilnehmer die hierfür geleistete Zahlung zurück. Weitergehende Ansprüche gegen die RN-Service & Facilitymanagement UG, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.


1.6. Rücktritt durch den Teilnehmer
Der Teilnehmer hat das Recht, jederzeit aus wichtigem Grund von der Kursteilnahme zurückzutreten, wenn er dies bis spätestens 7
Tage vor Kursbeginn schriftlich bekannt gibt. In diesem Fall wird eine Stornogebühr wie folgt fällig:
• bis 7 Tage vor Kursbeginn 25 % der Kursgebühr (=Anzahlung)
• ab 6 Tage vor Kursbeginn in Höhe des Gesamtpreises. Falls der Zurücktretende eine Ersatzperson stellt, werden lediglich € 30,-
Bearbeitungsgebühr einbehalten. Dem Teilnehmer steht der Beweis offen, dass der der RN-Service & Facilitymanagement UG durch die
Kündigung des Vertrages im Einzelfall entstandene Schaden die Pauschalsätze unterschreitet.
Bei Gruppenbuchungen von mehr als 12 Teilnehmern (z. B. Schulklassen) wird eine Stornogebühr bei Rücktritt wie folgt fällig:
• bis 28 Tage vor Kursbeginn 25 % der Kursgebühr (=Anzahlung)
• ab 27 Tage vor Kursbeginn in Höhe des Gesamtpreises

1.7. Umbuchungen
a. Umbuchungen für die gleiche Kursart sind bei Theoriekursen (nicht bei Praxiskursen) einmalig kostenfrei möglich (auch während eines laufenden Kurses), unter der Voraussetzung, dass der gewünschte Kurs nicht ausgebucht ist und durch die Umbuchung die Mindestteilnehmerzahl von sechs Personen des ursprünglich gebuchten Kurses nicht unterschritten wird. Der Kurspreis ist für den ursprünglich gebuchten Kurs zu begleichen. Unterbricht ein Teilnehmer einen Theoriekurs, können die nicht besuchten Kursveranstaltungen innerhalb eines Jahres kostenfrei wiederholt werden.
b. Besteht ein Kursteilnehmer die Theorieprüfung nicht, kann der entsprechende Theoriekurs innerhalb eines Jahres kostenlos wiederholt werden. Bei Praxiskursen ist eine kostenfreie Umbuchung und Wiederholung nicht möglich.


1.8. Versicherungen
a. Alle unsere Boote sind versichert.
b. Bei grob fahrlässiger und vorsätzlicher Beschädigung unserer Boote durch den Teilnehmer, besteht jedoch keine Versicherungsleistung durch unsere Bootsversicherung. Für Schäden, die in Folge von Nichtbeachtung von Anweisungen des Segelschul-Teams entstehen, ist deshalb der Verursacher zum Schadensersatz verpflichtet.


1.9. Gerichtsstand, Schriftform, Sonstiges
a. Gerichtsstand ist für beide Teile Aschaffenburg, wenn der Kursteilnehmer Vollkaufmann ist, ein Kursteilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ein Kursteilnehmer nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland
verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.
b. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die restlichen Vereinbarungen davon unberührt bestehen.
c. Weitere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Nebenabreden sind nicht erfolgt